Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

I. Betreiber von studenten-stochern.de ist Felix Bellhomo Menn, wohnhaft in der Schwärzlocherstraße 115, 72072 Tübingen. II. Die AGB gelten für den Abschluss von Dienstleistungsverträgen, wörtlich Stocherkahnfahrten auf dem Neckar im Tübinger Stadtbezirk. III. Für die Leistungen zwischen Stocherkahnfahrer und Kunden, sowie studenten-stochern.de als Vermittler gelten nachstehende Geschäftsbedigungen.

§ 2 Vertragsschluss

I. Der Vertrag kommt nach Anfrage des Kunden mit Bestätigung durch studenten-stochern.de zwischen dem zugeteilten Fahrer und dem Kunden zustande. Hinsichtlich der Bestimmtheit bzgl. des Leistungsschuldners kommt studenten-stochern.de ein Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 I BGB zu. II. Studenten-stochern.de sieht sich selbst nicht als Vertragspartner, sondern als Vermittler von Studentischen Stocherern, welche in der Annahme mit vollem Namen und telefonischer Erreichbarkeit angegeben werden.

§ 3 Haftungsausschluss

I. Für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. II. Für selbst verschuldete Personenschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für durch den Stocherkahnfahrer verursachte Personenschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit begrenzt und wird durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

§ 4 Leistung

I. Stocherkahnfahrten werden regelmäßig in Stunden abgerechnet. Diese beinhalten die notwendige Zeit für den Ein- und Ausstieg, Anfahrten an besondere Anlegestellen, sowie der Aufbau von Sonderleistungen (z.B. Grill, Dekoration, etc.). II. Bei verspätetem Antritt ist der Stocherkahnfahrer nicht verpflichtet über die vereinbarte Endzeit hinaus zu verlängern. Die volle Vergütung bleibt fällig. III. Die Fahrten starten und enden bei der Anlegestelle Hölderlinturm in Tübingen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Preise

I. Die Preise werden in EURO abgerechnet. II. Der Nettopreis für eine Stunde Stocherkahnfahrt beträgt: 1. Montag bis Donnerstag a) Bei 1-8 Personen 70,00€ b) Bei 9-16 Personen 80,00€ 2. Donnerstag bis Sonntag a) Bei 1-8 Personen 80,00€ b) Bei 9-16 Personen 90,00€ III. Von dieser Auflistung werden Sonderabsprachen nicht berührt.

§ 6 Zahlungsmethoden

Die Bezahlung der Stocherkahnfahrt hat nach Beendigung der Fahrt in Bar an den Fahrer zu erfolgen, falls nicht schriftlich anders abgeklärt.

§ 7 Fälligkeit der Zahlung

Zu Beginn des gebuchten Zeitraums gilt die Fahrt als angetreten und der volle Betrag wird fällig, soweit keine Stornierung i.S.d. § 10 erfolgt ist.

§ 9 Mitwirkungspflichten

I. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung zum vereinbarten Termin verpflichtet. Verspätungen gehen nicht zu Lasten des Stocherkahnfahrers. Wegen geringfügiger Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. II. Der Kunde hat alle zur Erbringung der Leistung notwendigen Informationen mitzuteilen. Änderungen hat der Kunde schriftlich mitzuteilen. III. Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten. IV. Der Kunde haftet für schuldhafte Schäden, die er während der Fahrt verursacht.

§ 10 Stornierung und Umbuchung der Fahrt

I. Die Stornierung der Fahrt kann schriftlich bis zu 120 Stunden vor Fahrtbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Stornierungen bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt wird eine Gebühr i.H.v. 50% des Fahrtpreises fällig. Hiernach wird der volle Preis fällig. Dies gilt auch bei Krankheit des Kunden. II. Die Fahrt findet auch bei Regen statt, es sei denn der Stocherkahnfahrer muss die Fahrt wegen Sicherheitsbedenken (Gewitter, Wind, Hochwasser, Hitze, etc.) nach eigenem Ermessen absagen. In diesem Fall ist eine kostenfreie Umbuchung möglich, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. III. Treten Sicherheitsbedenken während der Fahrt auf, so ist der Fahrer berechtigt die Fahrt ohne Kostenerstattung abzubrechen. IV. Bei Zuwiderhandlung der Anweisungen des Fahrers (z.B. durch Alkoholeinfluss) ist der Fahrer berechtigt, die Fahrt sofort abzubrechen. Die Vergütung bleibt fällig. V. Die Fristen und Kosten des Abs. 1 gelten auch für Umbuchungen. VI. Eine Umbuchung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn am neuen gewünschten Termin Kapazitäten seitens der Fahrer von studenten-stochern vorhanden sind.

§ 11 Salvatorische Klausel

Ist ein Teil dieser Bedingungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit anderer Klauseln hiervon unberührt.